Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Wenn Sie als Reiseveranstalter, Reisebüro, Ferienhausanbieter, Boots-Charterer, Ferienpark, Erlebnis-Bauernhof, Hotel oder Incentiv-Agentur, Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis anbieten und Kundengelder vor Antritt einer Reise fordern oder annehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet die Kundengelder abzusichern. Dies gilt unter bestimmten Vorraussetzungen auch für Nicht-gewerbliche Anbieter von Reisen, wie z.B. Vereine, Verbände, gemeinnützige oder private Organisatoren.
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, z.B. mit Beförderung und Unterkunft oder Mietwagen, Unterkunft und Besichtigungen oder Theater, Sportaktivitäten, Events, Kreuzfahrten mit Verpflegung, Stopover-Programme, auch Reisebausteine zusammengefasst anbietet. Nach ständiger Rechtsprechung wird auch bereits das katalogähnliche Anbieten von Einzelleistungen (z.B. Ferienwohnungen und Hotels) als Veranstaltertätigkeit gewertet.
Sie möchten ein Angebot für eine Insolvenzversicherung? Dafür benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- Selbstauskunft mit Bestätigung Ihres Steuerberaters
- Kopie Handelsregister-Auszug und / oder Gewerbeanmeldung
- Aktuelle Bilanz oder Einnahmen-/Überschuß-Rechnung
- Muster der von Ihnen verwendeten "Allgemeinen Reisebedingungen"
- Muster Ihrer Reiseausschreibung / oder Ihres Prospekts
- Kopie eines Lichtbildausweises des Inhabers / Geschäftsführers
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